Neuigkeiten |

Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit Verein Heilpädagogische Früherziehung Thurgau

30.06.2015

Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Verein Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau abgeschlossene Leistungsvereinbarung genehmigt. Das kantonale Sonderschulrecht ermöglicht den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit bewilligten privaten Sonderschulen zur Erfüllung von Bedürfnissen, welche die öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons "Schaffhauser Sonderschulen" nicht abdeckt. Dazu gehört die heilpädagogische Früherziehung für sehbehinderte und blinde Kinder. Da es nur wenige Institutionen gibt, die über ein kantonsübergreifendes Angebot zur Förderung von solchen Kindern verfügen, ist es sinnvoll, die bewährte Zusammenarbeit mit dem Verein Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau fortzusetzen. Die neue Leistungsvereinbarung läuft vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2017. Sie entspricht inhaltlich der bisherigen Vereinbarung.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail