Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Oberflächenanlagen von geologischen Tiefenlagern; Stellungnahme des Regierungsrates
20.01.2012
Mit der Medienmitteilung von heute hat das Bundesamt für Energie (BFE) die Standortvorschläge der NAGRA für mögliche Oberflächenanlagen der geologischen Tiefenlager bekannt gegeben. Im Kanton Schaffhausen stehen für die Standortregion Südranden (SR) drei Vorschläge zur Diskussion: Standortareal SR-1 in Hallau/Wilchingen (Kiesgrube Banne), Standortareal SR-2 in Beringen (Kiesgrube Buechbrunne) und Standortareal SR-3 in Beringen (Üsseri Hard/Nordrand Neuhauser Wald). In den Kantonen Zürich und Thurgau stehen für die Standortregion Zürich Nordost (ZNO) vier Vorschläge zur Diskussion: Standortareale ZNO-1, ZNO-2 und ZNO-3 in Marthalen bzw. Rheinau/Marthalen und Standortareal ZNO 4 im Neu Paradies. In den Kantonen Zürich und Aargau stehen für die Standortregion Nördliche Lägern (NL) vier Vorschläge zur Diskussion: Standortareal NL-1 in Mellikon/Rekingen, Standortareal NL-2 in Weiach und Standortareale NL-3 und NL-4 in Glattfelden bzw. Glattfelden/Bülach. Der Raumbedarf der vorgeschlagenen Anlagen für den Standort Südranden beträgt je nach Standort zwischen rund 50'000 m2 und 80'000 m2, was in etwa dem Platzbedarf von bis zu zehn Fussballfeldern entspricht.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen nimmt die Standortvorschläge der NAGRA mit Besorgnis zur Kenntnis. Die Standorte der vorgeschlagenen Oberflächenanlagen im Klettgau zeigen einmal mehr, dass der Standort Südranden zu einer unzumutbaren Belastung der Region führen würde. Sämtliche Transporte der radioaktiven Abfälle würden durch die Stadt Schaffhausen bzw. die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall führen. Die Anlagen würden zudem die weitere raumplanerische und wirtschaftliche Entwicklung des Klettgaus negativ beeinträchtigen. Schliesslich befürchtet der Regierungsrat, dass die geplanten Oberflächenanlagen den Grundwasserstrom im Klettgau und damit das Trinkwasser im Klettgau gefährden würden.
Der Regierungsrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 23. November 2010 zur Etappe 1 zum Ausdruck gebracht, dass er die Lagerstandorte in unmittelbarer Nähe zur Agglomeration Schaffhausen, wo 80 Prozent der Bevölkerung und Arbeitsplätze im Kanton konzentriert sind, als unzumutbar ablehnt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass einerseits in Etappe 2 alle offenen Fragen der Sicherheit vollumfänglich gelöst resp. beantwortet werden, und dass andererseits regionale, zwischen den Standortregionen vergleichbare Studien zu den sozioökonomischen Auswirkungen und zur Aussen- und Innen-Wahrnehmung der Region ("Image", gesellschaftlicher Zusammenhang) durchgeführt werden. Sobald die Resultate dieser Abklärungen vorliegen, wird der Regierungsrat diese auch vor dem Hintergrund der konkreten Vorschläge für die Oberflächenanlagen prüfen.
Mit dieser Haltung bestärkt der Regierungsrat seinen Grundsatzbeschluss, das Sachplanverfahren zur Suche geologischer Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz konstruktiv, aber sehr kritisch zu begleiten. Zu einer kritischen Haltung ist er auch durch das Gesetz gegen Atommüll-Lagerstätten vom 4. September 1983 verpflichtet. Nach Auffassung des Regierungsrates sollen jedoch keine Massnahmen ergriffen werden, die nur eine verfahrensverzögernde Wirkung haben.
Es ist nun insbesondere Aufgabe der Regionalkonferenzen, die Vorschläge zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur zu überprüfen, kritisch zu hinterfragen und zu beurteilen.