Der Regierungsrat plant eine Teilrevision des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Hauptgrund der Gesetzesrevision sind die neuen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, die am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurden. Die neuen interkantonalen Brandschutzvorschriften wurden mit den Baurechtsbegriffen harmonisiert und beinhalten im Vergleich zum früheren Recht eine Liberalisierung. Es werden verbindliche Sorgfaltspflichten sowie Regelungen zum baulichen Brandschutz und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Eigentümer und Nutzer festgelegt.
Im Weiteren wird mit der Gesetzesrevision der massgeblichen Veränderung der Feuerwehrlandschaft im Kanton Schaffhausen in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen. Konkret werden die Bestimmungen zur Struktur und zur Zusammenarbeit der Feuerwehren angepasst. Die bisherigen Stützpunkte haben an Bedeutung verloren. Die Gemeinden haben durch den Zusammenschluss kleinerer Ortsfeuerwehren genügend schlagkräftige Einsatzverbände geschaffen. Auch erlaubt es die neu gewonnene Schlagkraft, mehr Feuerwehren mit Spezialaufgaben (z.B. Unfallrettung, Waldbrand) zu betrauen. Durch die Bildung schlagkräftiger Verbandsfeuerwehren kann heute verstärkt auf die Nachbarschaftshilfe gesetzt werden. Neu ist nur noch eine einzige Stützpunktfeuerwehr für den gesamten Kanton vorgesehen. Reichen in einem seltenen Grossereignis auch die Mittel des Nachbarn nicht aus, soll dieser kantonale Stützpunkt die erforderlichen zusätzlichen Ressourcen bringen. Diese Abkehr von einem System mit mehreren Stützpunkten zu einer flexibleren Aufgabenzuteilung respektive Aufgabenübernahme drängt sich auch aus zeitlichen Gründen auf.
Schliesslich werden die Beiträge des Kantons an die Schadensbekämpfung und die Feuerwehr neu gestaltet. Die Finanzierung des Brandschutz- und Feuerwehrwesens erfolgt weiterhin über den Brandschutzfonds. Mit einer angepassten Beitragsregelung soll sichergestellt werden, dass die mit der Regionalisierung von Aufgaben verbundene Rationalisierung auch für die Zukunft gesichert bleibt. Die vorgesehenen Änderungen haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen, sondern führen - sofern weiteres Rationalisierungspotential genutzt wird - zu Entlastungen bei Gemeinden, Betrieben und dem von den Grundeigentümern gespiesenen Brandschutzfonds.
Die bei den Gemeinden, den Betriebsfeuerwehren, den Parteien und dem Hauseigentümerverband durchgeführte Vernehmlassung brachte eine grundsätzliche Zustimmung. Ein Grossteil der eingebrachten Änderungsvorschläge konnte übernommen werden.