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Ja, aber zu Agrarpolitik 2014-2017

21.06.2011

Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich positiv zur Stossrichtung der Agrarpolitik 2014-2017, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement festhält. Kernelement der Agrarpolitik 2014-2017 ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Der Fokus ist auf zielgerichtete Instrumente gerichtet. Mit gleich bleibenden finanziellen Mitteln sollen durch weitere Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft verbessert werden. Nach Ansicht der Regierung werden mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems die Kommunizierbarkeit der Zahlungen verbessert und die ökologischen Leistungen zielgerichteter abgegolten als bisher. Begrüsst wird insbesondere die Aufnahme des Prinzips der Ernährungssouveränität in das Landwirtschaftsgesetz. Damit erhält die sichere Ernährung der Schweizer Bevölkerung auch aus einheimischer Produktion stärkere Bedeutung. Ebenso positiv beurteilt wird die Einführung eines Artikels zur Entwicklung einer starken Strategie für die Förderung und Kommunikation der Qualität der Schweizer Produktion. Daneben hat der Regierungsrat aber Vorbehalte gegenüber diversen mit der Reform vorgesehenen Neuerungen. So beanstandet die Regierung, dass die Reform dem verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft - sichere Versorgung der Bevölkerung und dezentrale Besiedlung des Landes - zu wenig Rechnung trägt. Weiter wird moniert, dass die Anpassung des heutigen, zehn Jahre alten Direktzahlungssystems zu Unsicherheit für die Landwirtschaftsbetriebe führt, da zahlreiche Investitionen erst zu einem kleineren Teil amortisiert sind. Entsprechend lehnt der Regierungsrat die Einführung von Anpassungsbeiträgen und den damit verbundenen sukzessiven Abbau dieser Beiträge ab und verlangt eine Konzeptänderung. Kritisch beurteilt die Regierung schliesslich den in verschiedenen Bereichen drohenden zusätzlichen administrativen Aufwand sowie die vorgesehene Aufteilung der bewirtschafteten Fläche in landwirtschaftliche Nutzfläche und landwirtschaftliche Pflegefläche. Diese Unterscheidung führt zu einem unnötigen Mehraufwand.
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