Die Schaffhauser Polizei und das Grenzwachtkorps pflegen seit Jahren eine sehr gute und effiziente Zusammenarbeit im Kanton Schaffhausen. Diese soll mit einer gemeinsamen Trainings- und Schiessanlage weiter vertieft werden. Der finanzielle Beitrag des Bundes an den Bau und den Betrieb der Anlage wurde heute vertraglich vereinbart.
Besondere Herausforderungen im Kanton Schaffhausen
Der Kanton Schaffhausen ist fast ganz von der Bundesrepublik Deutschland umgeben. Die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und dem Grenzwachtkorps ist daher im Kanton Schaffhausen besonders eng. Aufgaben wie Fahndungen, der Kampf gegen Schmuggel, Kriminaltourismus und Schlepperbanden, das Überprüfen von Migranten oder das Aufdecken von Schwarzarbeit lassen sich nur gemeinsam bürgerfreundlich und mit Erfolg bewältigen. Neben dem regelmässigen Informationsaustausch wird es zusehends wichtiger, dass Einsätze koordiniert durchgeführt und Projekte gemeinsam weiterentwickelt werden.
Gemeinsames Projekt Trainings- und Schiessanlage
Die Schaffhauser Polizei und das Grenzwachtkorps müssen zum Schutz der Sicherheit regelmässig und praxisnah trainieren können. Eine geeignete Anlage fehlt. Bis heute üben die Schaffhauser Polizei und das Grenzwachtkorps ausserkantonal oder in Schiessanlagen von Drittpersonen im Freien, was einen zeitlichen Aufwand bedingt und zu Lärm- und Nutzungskonflikten führt. Zur Stärkung des Standortes Schaffhausen ist nun geplant, im Solenberg miteinander eine Trainings- und Schiessanlage zu betreiben. Sie wird über einen Schiessstand für scharfe Munition, ein Schiesskino und einen Raum für Nahkampfausbildungen verfügen. Eigentümer und Bauherr der Anlage ist der Kanton Schaffhausen. Der Bund wird die Anlage während 20 Jahren mitnutzen und ist bereit, dafür 65% der Investitions- und Unterhaltskosten zu übernehmen. Er hat mit dem Kanton Schaffhausen einen Vertrag ausgearbeitet und unterzeichnet. Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel hat diesen heute gegengezeichnet. Der Vertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat den Kredit für die Trainings- und Schiessanlage genehmigt. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat Mitte August 2015 eine entsprechende Kreditvorlage unterbreiten.
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