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Fussgängerstreifen beim Freien Platz entspricht den Normen

26.11.2012

In zwei Leserbriefen in den Schaffhauser Nachrichten wurde bemängelt, dass der neu gestaltete Fussgängerstreifen beim Freien Platz nicht eben gestaltet worden sei, sondern in der Mitte bei der Verkehrsinsel auf jeder Seite einen leichten Absatz aufweise. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Der Fussgängerübergang wurde behindertengerecht erstellt. Die Ausführung entspricht der Richtlinien Behindertengerechte Fusswegnetze 2003, SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen". Die Detailausführung entspricht dem Standard, wie sie im Kanton Zürich seit Jahren praktiziert wird (u.a. TBA Stadt Winterthur, TBA Kanton Zürich) und wie sie sich auch über Jahre als praxistauglich bestätigt hat. Der Kanton Zürich bzw. die Städte und Gemeinden im Kanton Zürich haben dazu rund 10 Jahre Erfahrung. Die Insel wurde in einer 1. Phase ohne behindertengerechten Anschlag von 3 cm ausgeführt. Eine Einsprache einer dem Blindenverband nahestehenden Person verlangte mit Nachdruck eine normengerechte Ausführung. Die korrekte Ausführung mit Anschlag wurde dann nachträglich umgesetzt. Die Absätze bei der Fussgängerinsel sind notwendig, damit sehbehinderte und blinde Personen den Übergang auf die Fahrbahn ertasten können. Für Rollstuhlfahrer ist die getroffene Lösung zwar nicht ideal, sie entspricht aber dem allseitig vereinbarten Kompromiss. Baunormen entsprechen dem Stand der Technik und sind zu berücksichtigen. Andernfalls besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass spätestens die Gerichte allfälligen Beschwerdeführern Recht geben werden.
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