Der Regierungsrat und der Stadtrat Schaffhausen arbeiten künftig bei der Fachstelle Lärm zusammen. Sie haben eine entsprechende, ab 1. Januar 2011 geltende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die «Fachstelle Lärm» ist zuständig für alle Belange des Strassen- und Bahnlärms im Kanton und in der Stadt Schaffhausen. Die städtische Fachstelle übernimmt die kantonalen Aufgaben, nachdem die zuständige Fachperson auf kantonaler Ebene im vergangenen Jahr ihre Stelle gekündigt hat.
Die Fachstelle "Lärm" ist neu für alle übergeordneten und koordinierenden Belange des Strassen- und Bahnlärms auf Stufe Kanton zuständig. Auf kommunaler Ebene übernimmt sie gemäss dem gesetzlichen Auftrag die Aufgaben des Lärmschutzes und berät Behörden und Private. Sie stellt entsprechendes Fachwissen bei der Bearbeitung von Projekten und im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung. Sowohl auf kantonaler als auch auf städtischer Ebene ist für die entsprechenden Arbeiten in etwa ein 25 %-Pensum erforderlich. Die Verrechnung der Leistungen für den Kanton erfolgt nach Aufwand. Die gemeinsame «Fachstelle Lärm» ist ein weiteres Beispiel für die gute Zusammenarbeit von Kanton und Stadt Schaffhausen.