Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Regierung stimmt Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts zu
01.10.2013
Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - grundsätzlich positiv zur vorgeschlagenen Steuerstrafrechtsrevision, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Bei dieser Vorlage handelt es sich um den zweiten Teil der Vorschläge zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und zur aktualisierten Finanzplatzstrategie. Hintergrund der Vorlage sind die Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI), bei welcher die Schweiz mitwirkt. Diese Empfehlungen bilden den international anerkannten Standard zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Grundsätzlich erfüllt die schweizerische Gesetzgebung die neuen Standards. Mit der vorliegenden Revision des Steuerstrafrechts werden jetzt noch die Zuständigkeit und das Verfahren zur Verfolgung und Beurteilung der neuen Straftatbestände bei den direkten Steuern geregelt.
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts können künftig Steuerstrafverfahren unabhängig von der betroffenen Steuerart nach denselben Grundsätzen untersucht und beurteilt werden. Es gelten einheitliche Verfahrensbestimmungen für alle Steuerstrafverfahren.
Die Regierung und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, verlangen aber eine Überarbeitung in einigen Einzelbereichen. Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass ein zeitgemässes Steuerstrafrecht insbesondere in kleineren Kantonen ohne grossen personellen und organisatorischen Zusatzaufwand nicht zu verwirklichen ist.