(SHPol) Am Samstagabend (16.05.2015) wurde durch die Schaffhauser Polizei in Löhningen eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurde ein Personenwagen mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen.
Der Neulenker fuhr am Samstagabend, um 21.00 Uhr, auf der RS74, von Neunkirch/SH Richtung Löhningen/SH. Dabei wurde er mit einer Geschwindigkeit von 133 km/h bei erlaubten 80 km/h vom Lasermessgerät erfasst. Der Neulenker erlangte seinen Führerausweis auf Probe im April 2015 und musste diesen an Ort und Stelle wieder abgeben. Er muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten.