Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Volksabstimmung betreffend die Einführung geleiteter Schulen ? Stellungnahme des Regierungsrates
11.03.2012
Der Regierungsrat bedauert es ausserordentlich, dass die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen die Vorlage zur Einführung geleiteter Schulen abgelehnt hat. Es ist offensichtlich nicht gelungen, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von den Vorteilen einer neuen Führungsstruktur auf kommunaler Ebene an allen Schaffhauser Schulen der Primar- und Sekundarstufe I zu überzeugen. Der Regierungsrat respektiert diesen Entscheid des Souveräns und nimmt damit auch zur Kenntnis, dass die Gemeinden in diesem Bereich autonom handeln und entscheiden wollen.
Die Ablehnung hat zur Konsequenz, dass in unserem kleinen Kanton ein in Bezug auf die Führung der Schulen vergleichsweise heterogenes Bild bestehen bleibt: Nebst den sogenannten Vorsteher-Schulen wird es künftig geleitete Schulen gemäss individuellen, von den jeweiligen Gemeinden vollumfänglich selbst finanzierten Modellen geben, so wie sie teilweise jetzt schon bestehen. Die seit einigen Jahren laufenden, vom Kanton mitfinanzierten TAGS-Schulversuche (Teilautonom Geleitete Schulen) werden aufgrund des negativen Entscheides des Souveräns beendet; die Finanzierung durch den Kanton wird eingestellt. Es bleibt den Gemeinden überlassen, in eigener Kompetenz zu entscheiden, wie es bei ihnen weiter gehen soll. Selbstverständlich können sie Schulleitungsmodelle einführen, werden jedoch nicht mit einer Mitfinanzierung des Kantons rechnen können. Die Schulleitungen gemäss kommunalen Modellen haben sich indessen in Bezug auf die Zuständigkeiten und Behördenorganisation am geltenden Schulrecht zu orientieren.
Die weiteren Schritte im Hinblick auf eine Überarbeitung des Schulgesetzes werden nun vom Erziehungsdepartement und vom Erziehungsrat überdacht. Es stehen einige Themen an, die auf eine Lösung warten, wie beispielsweise die Integrativen Schulformen ISF, die Schulsozialarbeit, die Elternmitwirkung und vor allem die Umsetzung der wenigen Vorgaben des HarmoS-Konkordats, die noch nicht erfüllt sind. Letztere werden noch in diesem Jahr Gegenstand einer Vorlage an den Kantonsrat sein. Im Zuge all dieser Arbeiten werden sich die Dienstleistungen des Erziehungsdepartementes auf die neue Situation ausrichten.