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Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft gesetzt

28.02.2012

Der Regierungsrat hat das Gesetz zur Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz regelt insbesondere die Organisation und Zuständigkeit der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, enthält die kantonalen Bestimmungen betreffend die fürsorgerische Unterbringung und weist die Regelung der Berufsbeistandschaften ? unter Einhaltung kantonaler Rahmenbedingungen ? den Gemeinden zu. Auslöser der Neuorganisation war eine entsprechende Änderung des Bundesrechts. Gemäss dem neuen Gesetz kann im Hinblick auf den Aufbau der Organisation und die Übergabe der Geschäfte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bereits vor dem 1. Januar 2013 eingesetzt werden. Insbesondere das Präsidium ist möglichst früh zu wählen, da dieses beim Aufbau der Organisation mitwirken muss. Deshalb werden die damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen bereits auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt.
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