Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ja zu härteren Strafen bei Verkauf von Bankkundendaten
21.01.2014
Der Regierungsrat begrüsst die härtere Bestrafung des Verkaufs von Bankkundendaten, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates festhält. Hintergrund der Vorlage ist eine parlamentarische Initiative, mit welcher verlangt wird, dass der Straftatbestand der Verletzung des Berufsgeheimnisses auf Personen ausgedehnt wird, welche ihnen unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbarte Geheimnisse weiteren Personen offenbaren oder für sich oder einen anderen ausnützen. Zudem sollen Personen, die sich oder einem anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen, zukünftig strenger bestraft werden. In den letzten Jahren wurden verschiedentlich Fälle bekannt, in denen Bankangestellte Kundendaten an ausländische Steuerbehörden verkauft haben. Ein solches Verhalten kann dazu führen, dass ausländische Kunden ihr Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz verlieren, was sich letztlich negativ auf die schweizerische Volkswirtschaft auswirken kann. Schliesslich soll die präventive Wirkung durch die Schaffung eines qualifizierten, als Verbrechen ausgestalteten Tatbestandes erhöht werden.