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Gebührenanpassung im Bereich der Jagd- und der Hundegesetzgebung

09.12.2014

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2015 eine Anpassung der Gebühren für Jagdpässe vorgenommen. Die Jagdpassgebühren für Jagdgäste werden an die Ansätze in den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich angeglichen. Zudem werden auf Anfang 2015 die Gemeindebeiträge an den Kanton aus Hundeabgaben erhöht. Gemäss Hundegesetzgebung leisten die Gemeinden dem Kanton für die von ihm zu erfüllenden Aufgaben einen jährlichen Beitrag pro abgabepflichtigen Hund. Dieser Beitrag wird auf 30 Franken angehoben. Die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen sind Bestandteil des Entlastungsprogramms 2014.
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