Der Erziehungsrat ist der Auffassung, dass ein gemeinsamer Lehrplan die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern erleichtert, die Grundlage für eine koordinierte Entwicklung der Lehrmittel in der deutschsprachigen Schweiz darstellt und einen weiteren Schritt zur inhaltlichen Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer bedeutet.
Die Einführung des Lehrplans 21 ist kein Paradigmenwechsel, dieser nimmt die Eckwerte des bestehenden Lehrplans auf. Schon dort ist nicht nur die Wissensvermittlung festgehalten. Handlungs- und Denkweisen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Lernziele in den Bereichen Selbst- und Sozialkompetenz sind feste Bestandteile des Schaffhauser Schulunterrichts und somit Vorläufer der im Lehrplan 21 formulierten Kompetenzorientierung.
Nächste Entscheidungen des Erziehungsrates folgen im Verlauf der weiteren Umsetzungsarbeiten. Bei allen inhaltlichen Themen werden weiterhin die Lehrpersonen als Direktbetroffene mit einbezogen.
Der Erziehungsrat ist überzeugt, dass der von den 21 Deutschschweizer Kantonen gemeinsam erarbeitete Lehrplan 21 ein zielführendes Instrument für die künftige positive Ausrichtung einer starken und qualitativ guten Schaffhauser Volksschule ist.