Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Rückkehr zu früherer Organisation der Reihenuntersuchungen der Schulzahnklinik
11.02.2014
Der Regierungsrat hat die Änderung bei den Reihenuntersuchungen der Schülerinnen und Schüler durch die Schulzahnklinik, die aufgrund des Postulates "Keine unnötigen Doppeluntersuchungen durch die Schulzahnklinik" der Kantonsräte Heinz Rether und Thomas Hurter vorgenommen wurde, zurückgenommen. Im Sommer 2011 wurde festgelegt, dass Schüler und Schülerinnen, die sich von einem Privatzahnarzt oder von einer Privatzahnärztin untersuchen lassen, die jährliche Kontrolle mittels Bescheinigung nachzuweisen haben. Für alle anderen galt weiter die jährliche Reihenuntersuchung durch die Schulzahnklinik. Nach zweijähriger Erfahrung hat sich gezeigt, dass keine Einsparungen möglich sind, sondern das Gegenteil der Fall ist: Es sind Mehrkosten entstanden, wie dies von der Regierung bereits bei der Beantwortung des Postulates und bei der Verordnungsänderung im Jahr 2011 aufgezeigt worden ist. Insgesamt haben weniger als 10 Prozent der Erziehungsberechtigten von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies entspricht nicht einmal der Hälfte der von den Postulanten angenommenen Zahl. Der organisatorische Aufwand, sowohl für die Schulen als auch für die Schulzahnklinik, und die damit verbundenen jährlich wiederkehrenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu der geringen Anzahl der Erziehungsberechtigten, welche von einer Freistellung Gebrauch machten. Deshalb hat der Regierungsrat auf den 1. August 2014 eine entsprechende Revision der Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik beschlossen. Künftig haben wieder alle Schülerinnen und Schüler die Reihenuntersuchung durch die Schulzahnklinik zu absolvieren. Die zahnärztliche Behandlung bei einem allfälligen Befund kann anschliessend wie bisher bei der Schulzahnklinik oder bei einem anderen Zahnarzt bzw. einer anderen Zahnärztin durchgeführt werden.