Arbeitskräfte aus den Staaten der EU-8 kommen gemäss Protokoll vom 27. Oktober 2004 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die EU-8 (Protokoll I FZA) ab dem 1. Mai 2011 somit erstmals in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit.
Die aktuellen Formulare und Merkblätter sind ab sofort unter der Rubrik Gesuchsformulare (Online-Schalter) sowie Merkblätter (Informationen) abrufbar.
Weitere Informationen zum Thema Personenfreizügigkeit finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration (BFM).
Link zu Personenfreizügigkeit Schweiz ? EU/EFTA.