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Regierung für Gegenvorschlag zur Veloinitiative

16.11.2016

Der Regierungsrat unterstützt den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)», wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Mit dem Gegenvorschlag soll der Bund analog zu den Fuss- und Wanderwegen eine Kompetenz zur Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze erhalten.

Mit der Veloinitiative soll der Bund verpflichtet werden, die Massnahmen der Kantone und von Dritten zu Velowegen zu koordinieren, zu fördern und darüber zu kommunizieren. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die verkehrspolitische Gleichsetzung des Veloverkehrs mit dem Fussverkehr und dem Wandern und ist bereit, auch bei diesen Verkehrsinfrastrukturen eine koordinierende und unterstützende Funktion wahrzunehmen. Darüber hinausgehende Unterstützungs- und Kommunikationspflichten der Veloinitiative lehnt der Bund jedoch ab.

Die Regierung begrüsst grundsätzlich, dass der Bund eine Kompetenz zur Festlegung von Grundsätzen für Velowege und Velowegnetze in der Bundesverfassung erhält. Sie unterstützt daher die verkehrspolitisch motivierte Gleichstellung der Velowege mit den Fusswegen. Eine Informationspflicht des Bundes, wie von der Veloinitiative vorgesehen, ist aber nicht nötig, da diese Pflicht einen hohen bürokratischen Aufwand und damit Kosten beim Kanton verursachen würden.
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