Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neues Gesundheitsgesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft
18.12.2012
Der Regierungsrat hat das neue Gesundheitsgesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Dem total revidierten Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 25. November 2012 mit einem Ja-Anteil von 88,6 % zugestimmt. Das neue Gesundheitsgesetz schafft bessere Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement des Kantons zur Sicherung der ärztlichen Grund- und Notfallversorgung sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem werden die Bestimmungen zur Berufszulassung und zur Aufsicht über die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen den aktuellen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen angepasst. Nach der Ablehnung der Variantenabstimmung in Sachen ärztliche Medikamentenabgabe ist sodann nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren die Ärzteschaft in der Stadt Schaffhausen und in Neuhausen am Rheinfall gleich wie in den Landgemeinden zur direkten Medikamentenabgabe an die Patientinnen und Patienten zugelassen.