Der Regierungsrat plant eine Neufassung des Tourismusgesetzes ab 2014. Das bisherige Gesetz ist bis Ende 2013 befristet. Mit der Folgelösung soll die Grundlage für die erfolgreiche Weiterführung der positiven Entwicklung des Schaffhauser Tourismus geschaffen werden. Der Tourismus entwickelte in den letzten Jahren eine höchst positive Dynamik: Die touristischen Leistungsträger bekennen sich zunehmend zu einer einheitlichen Tourismus-Strategie, forcieren vermehrt einen gemeinsamen Marktauftritt und bündeln ihre Kräfte für den kontinuierlichen und nachhaltigen Ausbau des touristischen Angebots. Diese Entwicklung steht erst am Anfang. Verschiedene vielversprechende Projekte zur Attraktivierung des Kantons Schaffhausen als Tourismusdestination und zur Steigerung der Wertschöpfung im Kanton sind in Planung oder befinden sich bereits in der Umsetzung.
Hauptziel für die Zukunft ist die Erhöhung der Logiernächte und die Verlängerung der Verweildauer der Gäste in der Region. Schaffhausen soll sich zu einer Kleinkongress-, Seminar- und Veranstaltungsregion entwickeln. Der Fokus muss verstärkt auf die Kurzferien-Region Schaffhausen - und weniger auf den Tagestourismus - gerichtet sein. Diese Weiterentwicklung erfordert entsprechend auch zusätzliche Vermarktungsaktivitäten.
Das künftige Gesetz sieht eine gleichmässige Aufteilung der Beiträge für die Tourismusvermarktung zwischen touristischen Leistungsträgern und Gemeinden, eigenerwirtschafteten Mitteln der kantonalen Tourismusorganisation und des Kantons vor. Neu werden die Beiträge der touristischen Leistungsträger, d.h. der Hotellerie, der Gastronomie und des touristisch orientierten Gewerbes, und der Gemeinden gesetzlich umschrieben. Die Bestimmung der Beiträge erfolgt unter Berücksichtigung des Nutzens aus dem Tourismus für die einzelnen Leistungsträger. Der Kantonsbeitrag orientiert sich an den Beiträgen der touristischen Leistungsträger und der Gemeinden sowie den eigenerwirtschafteten Mitteln der kantonalen Tourismusorganisation. Derzeit stehen für die Vermarktung des Kantons Schaffhausen als Tourismusdestination jährlich rund 2 Mio. Franken zur Verfügung. Für die Intensivierung des Marktauftrittes ist mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 1 Mio. Franken zu rechnen. Das neue Finanzierungskonzept wurde von einer Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern der touristischen Leistungsträger, des Gewerbes und der kantonalen Tourismusorganisation, erarbeitet. Die Beteiligung der öffentlichen Hand ist in der vorgeschlagenen Form mit anderen Regionen vergleichbar. Die Einbindung der touristischen Leistungsträger erscheint zumutbar und entspricht einem landesüblichen Mass.
Der Regierungsrat hat eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, den Parteien sowie den betroffenen Institutionen und Organisationen eröffnet.