Neuigkeiten |

Vertrag mit Büsingen über Leistungen der Arbeitslosenversicherung

21.12.2017

Der Kanton Schaffhausen und die Gemeinde Büsingen haben einen Vertrag über Leistungen des kantonalen Arbeitslosenhilfegesetzes für Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen abgeschlossen. Regierungsvizepräsident Christian Amsler und der Büsinger Bürgermeister Markus Möll haben den Vertrag gestern im Gemeindehaus Büsingen unterzeichnet.

Hintergrund des Vertrages ist die im kantonalen Arbeitslosenhilfegesetz vorgesehene Möglichkeit, die Leistungen dieses Gesetzes gesamthaft oder teilweise Arbeitslosen mit Wohnsitz in Büsingen zukommen zu lassen, wenn sie bereits Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz des Bundes bezogen haben und sich das zuständige deutsche Gemeinwesen an diesen Kosten beteiligt. Der Regierungsrat kann entsprechende Vereinbarungen mit den zuständigen deutschen Behörden abschliessen. Bisher haben arbeitslose Personen mit Wohnsitz in Büsingen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem kantonalen Arbeitslosenhilfegesetz.

Gemäss der neuen Vereinbarung werden die Leistungen des kantonalen Arbeitslosenhilfegesetzes auch an Arbeitslose mit Wohnsitz in Büsingen ausgerichtet, sofern die betroffene Person seit mindestens einem Jahr Wohnsitz in Büsingen oder in Büsingen und im Kanton Schaffhausen hat und zuvor bereits Leistungen der obligatorischen Arbeitslosenversicherung bezogen hat.

Die Leistungen des kantonalen Arbeitslosenhilfegesetzes werden zu drei Viertel von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zu einem Viertel von den Gemeinden und dem Kanton finanziert. Die Beteiligung von Büsingen an den Kosten wird analog der Kostenbeteiligung der Gemeinden des Kantons Schaffhausen festgelegt. Damit reduziert sich der Beitrag, den die übrigen Schaffhauser Gemeinden zu bezahlen haben. Zusätzlich übernimmt Büsingen vom „Kantonsanteil“ der Gemeinde Büsingen einen Drittel, sodass sich auch der Beitrag des Kantons leicht reduziert.

In den vergangenen Jahren hätten im Durchschnitt rund drei Personen mit Wohnsitz in Büsingen Leistungen des kantonalen Arbeitslosenhilfegesetzes beziehen können. Die nun unterzeichnete Vereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2018.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail