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Regierung bewilligt zweite Spitex-Versorgungsregion im Klettgau

03.11.2015

Der Regierungsrat hat dem Gesuch der Gemeinden Beggingen, Hallau, Oberhallau und Schleitheim um Bildung einer eigenen Spitex-Versorgungsregion mit Wirkung ab 1. Juli 2016 entsprochen. Die Regierung hat eine entsprechende Änderung der Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz beschlossen.

Aufgrund des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes und der zugehörigen Verordnung des Regierungsrates sind die Gemeinden der Region Klettgau zur Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Spitex-Region verpflichtet. Nachdem das Obergericht eine Beschwerde der Gemeinden Beggingen und Schleitheim, mit der diese eine Anerkennung als separate Spitex-Region erreichen wollten, abgelehnt hatte, haben die Gemeinden Beggingen, Hallau, Oberhallau und
Schleitheim die Bildung einer eigenen Versorgungsregion für die Hilfe und Pflege zu Hause beantragt. Das Gesuch beruht auf einem Konzept, das die Gemeinden gemeinsam mit den Kranken- und Hauspflegevereinen Beggingen und Schleitheim sowie dem Verein Spitex Hallau und Umgebung entwickelt haben. Die drei genannten Vereine haben sich zu diesem Zwecke zu einem Verband "Spitex Unterklettgau/Randen (SPUR)" zusammengeschlossen.

Die Gemeinden haben einen entsprechenden Gemeindevertrag abgeschlossen, welcher die Zusammenarbeit und Koordination der Gemeinden für eine gemeinsame Versorgungssicherung im Spitex-Bereich regelt. Im neuen Verband SPUR werden gemeinsame Führungsorgane auf der strategischen und der operativen Ebene eingesetzt. Es wird eine gemeinsame Geschäftsleitung, bestehend aus den bisherigen Leiterinnen der Pflegeteams Schleitheim und Hallau sowie der Finanzverantwortlichen des Vorstandes SPUR, geschaffen. Zudem wird eine einheitliche Telefonnummer und Erreichbarkeit für alle im Verband SPUR zusammengeschlossenen Leistungserbringer und eine gemeinsame EDV-Lösung für die Leistungserfassung und Datenverarbeitung eingeführt. Damit wird nach Ansicht der Regierung ein den gesetzlichen Anforderungen genügender Integrationsstand des regionalen Leistungsangebotes erreicht. Die kumulierte Einwohnerzahl der vier Gemeinden liegt mit knapp 4‘800 Personen zwar leicht unter dem Zielwert von 5‘000 Einwohnern. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wird aber davon abgesehen, der neuen Spitex-Versorgungsregion deswegen die Anerkennung zu verweigern.

Von der Neuregelung sind auch die übrigen Klettgau-Gemeinden und der von diesen beauftragte Leistungserbringer Spitex Klettgau-Randen betroffen. Es sind Anpassungen auf der Ebene der Betriebskonzepte sowie auch der gemeindeübergreifenden Finanzierungsregelungen nötig. In der neuen Spitex-Versorgungsregion müssen die neuen Führungs-, Steuerungs- und Kontrollorgane seitens der Gemeinden und des Verbandes SPUR eingesetzt und operativ tätig werden. Entsprechend ist es zur Sicherstellung einer geordneten Umstellung angebracht, eine angemessene Übergangsfrist - bis Sommer 2016 - bis zur formellen Anerkennung der neuen Spitex-Versorgungsregion einzuhalten.
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