Das aktuelle Plakatierungsregime der Stadt Schaffhausen bei Abstimmungen und Wahlen hat bei den politischen Parteien als auch bei der Verwaltungspolizei für Unsicherheiten gesorgt. Nun hat die Stadt Richtlinien überarbeitet und präzisiert. Diese sind nun in Form zweier Leitfäden an die politischen Parteien abgegeben worden.
Mit dem bisherigen Plakatierungsregime ergaben sich sowohl in Bezug auf die erlaubten Standorte als auch in Bezug auf die maximale Anzahl der Plakate Unstimmigkeiten, die bei den letzten Abstimmungen und Wahlen für Unruhe gesorgt hatten. Die Verwaltungspolizei der Stadt Schaffhausen hat deshalb die Richtlinien überarbeitet und präzisiert. Diese wurden im März 2015 mit den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien besprochen. Sämtliche Änderungen, die aus diesen Parteiengesprächen resultierten, wurden in den neuen Richtlinien berücksichtigt.
Bei der Verwaltungspolizei sind nun zwei Leitfäden erhältlich, einer für temporäre politische Plakatständer- und Banderolenwerbung und ein zweiter für die Plakatierung an Kandelabern. Darin sind die entsprechenden Abläufe, Termine, die Grösse und die maximale Anzahl der Plakate sowie die erlaubten Plakatierungsorte detailliert beschrieben und bezeichnet. Der Stadtrat ist zuversichtlich, mit den beiden Leitfäden klare Verhältnisse in Bezug auf die Plakatierung für die nächsten Wahlen und Abstimmungen geschaffen zu haben.
Leitfaden Plakate und Banderolen
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Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
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