Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Umsetzung des revidierten Hooligan-Konkordates
19.05.2015
Der Regierungsrat hat auf den 1. Juni 2015 eine Änderung der Polizeiverordnung vorgenommen. Damit wird die Revision des Hooligan-Konkordates, die in der Volksabstimmung vom 30. November 2014 angenommen worden ist, umgesetzt. Den Gemeindebehörden des Austragungsortes von Sportveranstaltungen wird die Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen sowie die weiteren Anordnungen gemäss dem Hooligan-Konkordat und die Ermächtigung von privaten Sicherheitsunternehmen zu Durchsuchungen übertragen. Die zuständige Gemeindebehörde wird verpflichtet, vor jedem unter das Hooligan-Konkordat fallende Spiel eine Gefährdungsbeurteilung bei der Schaffhauser Polizei einzuholen. Spiele in diesem Sinn sind Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Klubs der jeweils obersten Spielklasse der Männer sowie Spiele der Klubs unterer Ligen oder anderer Sportarten, wenn im Umfeld der Spiele eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist. Die von der Schaffhauser Polizei abgegebenen Empfehlungen sind zu berücksichtigen. Zusätzlich wurden noch die Bestimmungen betreffend Bewilligungspflicht für private Sicherheitsdienstleistungen präzisiert.