Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Schaffhausen bietet Asylsuchenden vorübergehend Unterkunft
04.11.2015
Aufgrund der steigenden Anzahl an Grenzübertritten von asylsuchenden Personen werden in der Nordostschweiz Zivilschutzanlagen für die kurzfristige Voraufnahme von Asylsuchenden geöffnet. Der Kanton Schaffhausen erwartet für heute Nachmittag die Ankunft von 150 - 180 asylsuchenden Personen. Diese werden vorübergehend im Schutzraum Dreifachhalle auf der Breite Schaffhausen sowie in der Zivilschutzanlage Betten in Wilchingen untergebracht, bis sie einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundes (EVZ) zugeführt werden können.
In den letzten Tagen sind die Eintritte von asylsuchenden Personen in die Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes (EVZ) in der Nord- und Ostschweiz stark gestiegen. Um die geordnete Aufnahme und Registrierung der asylsuchenden Personen in den EVZ weiterhin sicherzustellen, werden unter Federführung des Bundes (Staatssekretariat für Migration SEM) zurzeit in der Nordostschweiz Zivilschutzanlagen für die kurzfristige Voraufnahme von Asylsuchenden in Betrieb genommen.
Der Kanton Schaffhausen hat dem Bund insgesamt 180 Plätze in Schaffhauser Zivilschutzanlagen zugesichert: max. 100 Plätze im Schutzraum Dreifachhalle auf der Breite Schaffhausen sowie max. 80 Plätze in der Zivilschutzanlage Betten in Wilchingen. Angesichts der anhaltend hohen Asylzahlen ersucht der Bund nunmehr den Kanton Schaffhausen um die Bereitstellung dieser Plätze. Die beiden Zivilschutzanlagen auf der Breite Schaffhausen und in Wilchingen werden ab heute Mittwochnachmittag für die kurzfristige Voraufnahme von maximal 180 asylsuchenden Personen bereit stehen. Erwartet werden aktuell 150 - 180 Asylsuchende. Diese werden auf die beiden Zivilschutzanlagen verteilt, wobei eine angemessene Durchmischung bezüglich Alter, Geschlecht, familiärer Verbindungen usw. angestrebt wird.
Der Kanton Schaffhausen ist für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der asylsuchenden Personen sowie die Gewährleistung der Sicherheit zuständig. Die Zuweisung und damit die genaue Festlegung von Anzahl, Verweildauer und Zusammensetzung der asylsuchenden Personen im Kanton Schaffhausen obliegen dem Bund. Zuverlässige diesbezügliche Prognosen sind aufgrund der extrem volatilen Situation kaum möglich.