Neuigkeiten |

Leistungsvereinbarungen im Sonderschulbereich

03.12.2013

Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und der Sonderschule des Vereins Friedeck sowie der Heilpädagogischen Früherziehung und Logopädischen Frühberatung Schaffhausen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen genehmigt. Das kantonale Sonderschulrecht ermöglicht den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit bewilligten privaten Sonderschulen zur Erfüllung von Bedürfnissen, welche die öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons "Schaffhauser Sonderschulen" nicht abdeckt. Die Sonderschule des Vereins Friedeck erbringt für den Kanton sonderpädagogische, pädagogisch-therapeutische und sozialpädagogische Leistungen. Sie bietet eine Tagessonderschule sowie ein Schulinternat für Kinder und Jugendliche mit schwerer Verhaltensauffälligkeit und besonderem Bildungsbedarf an. Die Tagessonderschule für Kinder und Jugendliche aus dem Kanton Schaffhausen ist voll ausgelastet. Die beiden dezentralen Wohngruppen sind ebenfalls voll besetzt. Die Leistungsvereinbarung mit der Sonderschule des Vereins Friedeck gilt für ein Jahr. Die Leistungsvereinbarung mit der Heilpädagogischen Früherziehung und Logopädischen Frühberatung Schaffhausen wurde neu für vier Jahre abgeschlossen. Beide Dienste sind sehr gut ausgelastet und arbeiten bei Bedarf auch eng mit Ärzten und anderen Fachstellen zusammen. Es werden verschiedene Förderformen und Synergien zwischen den beiden Diensten genutzt.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail