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Änderung der Energiehaushaltverordnung

20.03.2018

Der Regierungsrat hat auf den 1. April 2018 eine Änderung der Energiehaushaltverordnung beschlossen. Hintergrund der Verordnungsanpassung sind die in den letzten Jahren entstandenen neuen Standards für Energieeffizienz und erneuerbare Energienutzung. Gemäss kantonaler Baugesetzgebung besteht eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Umgang mit Energie. Bisher wurde für Neubauten und neubauartige Umbauten der öffentlichen Hand der Minergie-Standard verlangt. In den letzten Jahren haben sich neue Standards entwickelt, welche ebenfalls dem hohen Anspruch an die Vorbildwirkung gerecht werden. Die neuen Standards setzen teilweise andere Schwerpunkte, welche für das zukünftige Bauen jedoch von grosser Bedeutung sind. Neben dem bisherigen Standard Minergie erfüllen auch die Standards Minergie-A, Minergie-P, der SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) sowie der Baustandard SNBS 2.0 den Anspruch an die entsprechende Vorbildwirkung.

Je nach Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten ist für effiziente und wirtschaftliche Bauten der eine oder andere Standard besser geeignet. Mehr Freiheit motiviert das Baugewerbe, den jeweils sinnvollsten Weg zur Energieeffizienz zu suchen. Aus diesem Grund hat die Regierung die Energiehaushaltverordnung den neuen Möglichkeiten sowie dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

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