Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neufestlegung der anrechenbaren Taxen für Ergänzungsleistungsberechnung
13.10.2015
Der Regierungsrat hat die kantonale Regelung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) bei Heimbewohnern angepasst und auf Anfang 2016 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Bei den Pflegestufen mit wenig Betreuungsbedarf werden die Maximalansätze der anrechenbaren Heimtaxen leicht reduziert. Die Maximalansätze bei den mittleren Pflegestufen werden leicht erhöht. Damit wird die Differenz zu den - unveränderten - Ansätzen der höheren Pflegestufen verringert. Der Schritt trägt dem durch die neuen Bundesregeln zur Pflegefinanzierung ausgelösten Trend Rechnung, die traditionelle Abstufung der Tarife für Hotellerie- und Betreuungsleistungen zu reduzieren oder gar vollständig aufzugeben. Die Verordnungsänderung erfolgt im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014 und führt zu Minderausgaben des Kantons in Höhe von rund 500'000 Franken pro Jahr. Auf Seite der Gemeinden werden als Folge der Neuregelung Mindereinnahmen von insgesamt rund 100'000 Franken pro Jahr erwartet.