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Regierung sichert Beringen und Guntmadingen für den Fall eines Zusammenschlusses einen Beitrag aus dem Finanzausgleichsfonds zu
06.02.2012
Gemäss Finanzausgleichsgesetz können bei Gemeindefusionen Beiträge gewährt werden, wenn dadurch der Finanzausgleich auf die Dauer entlastet wird. Ebenso kann unter gewissen Voraussetzungen ein Beitrag zur Entschuldung von finanzschwachen Gemeinden sowie an die Projektkosten ausgerichtet werden.
Guntmadingen bezieht im langjährigen Schnitt Beiträge aus dem Finanzausgleich. Da Beringen eine finanzstarke Gemeinde ist, fallen nach einem Zusammenschluss die Beiträge an Guntmadingen weg, d.h. der Finanzausgleich wird auf Dauer entlastet. Somit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine befristete Weiterführung des Ressourcenausgleichs. Nach den Berechnungen mit den bis anhin vorliegenden Zahlen beläuft sich dieser Beitrag auf insgesamt rund 150'000 Franken. Die genaue Höhe kann erst nach der Berechnung des Finanzausgleichs 2012 beziffert werden. Hinzu kommt, dass bei einem Zusammenschluss die bisherigen Beiträge von Beringen an den Finanzausgleich sinken werden und daher auch unter diesem Titel eine Entlastung stattfinden wird.
An die Projektkosten leistet der Kanton einen Beitrag von ca. 40'000 Franken, was der üblichen Beteiligung von 50 % entspricht. Ein sogenannter Entschuldungsbeitrag wurde nicht beantragt und könnte aufgrund der Finanzlage der Gemeinde Guntmadingen auch nicht gewährt werden.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, für die Beurteilung einer Fusion spiele die Höhe der Beiträge aus dem Finanzausgleichsfonds eine untergeordnete Rolle: Eine Fusion ist ein längerfristiges Projekt mit Vorteilen, welche sich nur bedingt in Franken ausdrücken lassen. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die Bestrebungen zum Zusammenschluss.