Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Regierung für 2. Gotthard-Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung
16.04.2013
Der Regierungsrat spricht sich - in Übereinstimmung mit der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz - bei der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels für den Bau einer zweiten Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung aus, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält.
Der Gotthard-Strassentunnel ist seit mehr als 30 Jahren in Betrieb. Damit die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit im Tunnel weiterhin aufrecht erhalten werden können, muss der Tunnel in rund zehn Jahren umfassend saniert und erneuert werden. Der Bundesrat hat sich für eine Sanierungsvariante mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung entschieden. Damit soll die für die Schweiz und Europa wichtige Gotthard-Verbindung auch während der Sanierungszeit so gut wie möglich offen bleiben. Die Sanierung durch den Bau einer zweiten Röhre bringt zudem einen erheblichen Sicherheitsgewinn. Nach dem Bau der zweiten Tunnelröhre und dem Abschluss der Sanierungsarbeiten am bestehenden Tunnel wird dem Verkehr stets nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung stehen. Die Beschränkung auf zwei Fahrspuren - eine pro Richtung - soll gesetzlich verankert werden. Gleichzeitig soll das seit dem schweren Unfall im Jahr 2001 bestehende Dosiersystem für Lastwagen im Gesetz festgeschrieben werden.
Die Regierung befürwortet den Bau einer zweiten Tunnelröhre unter Bedingungen. So darf das Bauvorhaben nicht zulasten anderer Projekte gehen und die Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung muss gesetzlich abgesichert sein. Im Weiteren braucht es flankierende Massnahmen. Zudem ist eine Finanzierung über Tunnelgebühren abzulehnen. Die Verlagerungspolitik ist ein zentraler Pfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik. Entsprechend darf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels die Verkehrskapazität nicht ausweiten.