Eignungsbestätigung
für die Verwendung von Kaminanlagen als Schacht für neue Abgasanlagen
Ab sofort steht im Bereich des Baulichen Brandschutzes unter der Rubrik "Formulare und Merkblätter" das Formular 122 neu zur Verfügung. Mit diesem Formular können Fachspezialisten die Eignung bestehender Kaminanlagen für die Weiterverwendung als Schacht für neue Abgasanlagen bestätigen. Mit dieser Bestätigung entfällt der Nachweis eines vom im Kanton Schaffhausen zugelassenen Kaminfegermeisters.
Mindesthöhen von Kaminen über Dach
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat eine neue Broschüre zur Bestimmung der Mindesthöhen von Kaminen über Dach publiziert. Nach eigenen Angaben, wurde der bisherige Begriff der "selten benutzten Anlagen" durch konkrete Ausführungen ergänzt. Ebenso wurden die Grafiken bezüglich ihrer Verständlichkeit verbessert.
Die Empfehlungen wurden in Form einer Vollzugshilfe gestaltet und gelten unbesehen der feuerpolizeilichen Anforderungen (für den Einzelfall massgebend ist jeweils die strengere der beiden Bestimmungen). Die nur als PDF-Download erhältliche Publikation findet man unter folgendem Link: www.bafu.admi.ch/uv-1318-d