An der Volksschule (Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I) werden gemäss Beschlussfassung der Regierung im Rahmen des Entlastungspakets ESH3 jährlich wiederkehrend rund Fr. 850'000.-- eingespart. Der Bildungsabbau betrifft alle 11 Schuljahre der obligatorischen Schule: Auf allen Stufen wird per 1. August 2013 in jeder Klasse die Stundentafel der Schülerinnen und Schüler um eine Lektion gekürzt.
Der Erziehungsrat hat aufgrund der Regelung der Zuständigkeiten im Schulrecht zu bestimmen, welche Lektionen für den Abbau in Frage kommen. An seiner Sitzung vom 20. Juni hat er eine Arbeitsgruppe beauftragt, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat sich an einer ganztägigen Klausurtagung am 17. August 2012 mit diesem Auftrag befasst. Die zur Mitarbeit eingeladenen Vertreter der Lehrerschaft lehnten eine Mitwirkung ab, mit der Begründung, dass sie keine Arbeiten zum Bildungsabbau unterstützen könnten.
Der Erziehungsrat hat an seiner Klausurtagung vom 29. August 2012 die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Varianten intensiv diskutiert sowie mögliche Abhängigkeiten und Auswirkungen erörtert. Er ist sich bewusst, dass die getroffenen Entscheidungen einschneidend sind und kontroverse Diskussionen auslösen werden. Den Entscheidungen lagen zuvor bestimmte Rahmenbedingungen zugrunde. So sollen alle Stufen vom Abbau betroffen sein, ein einseitiger Fächerabbau soll vermieden werden, die Unterrichtsbedingungen (Abteilungslektionen) dürfen nicht den grösseren Anteil bei den Reduktionen ausmachen, Hauptfächer sollen in der Regel nicht abgebaut werden und eine Kompensation/ein Ausgleich im Abbau soll über die Schuljahre hinweg möglich sein. Der Erziehungsrat hält aber ausdrücklich fest: Weder er noch die Arbeitsgruppe begrüssen den Lektionenabbau, sondern handeln in Erfüllung des Auftrages des Regierungsrates und damit gegen ihre eigentliche Meinung, was Schule braucht.
Der beschlossene Abbau im Einzelnen:
Kindergarten:
1. und 2. Jahr = Kürzung der Unterrichtszeit über beide Jahre von insgesamt total 55 Minuten pro Woche (entspricht nicht der Vorgabe von 2 Lektionen, Kompensation erfolgt an der 4. Klasse PS*)
Primarstufe:
1. Klasse: Si (Singen/Musik); 1 Lektion
2. Klasse: Si (Singen/Musik); 1 Lektion
3. Klasse: M+M (Mensch und Mitwelt); 1 Lektion
4. Klasse: Te (Werken textil); 1 Lektion Abteilungsunterricht (= Halbklassenunterricht) entspricht 2 Lektionen 1) (*Kompensation Kindergarten)
5. Klasse: F (Französisch); 1 Lektion
6. Klasse: Z (Zeichnen); 1 Lektion
1) Te wird im Abteilungsunterricht erteilt. Die Streichung einer solchen Abteilungslektion
bewirkt auf Lehrerseite die Streichung von 2 Lektionen.
Sekundarstufe I
Real 1. Klasse: Gs (Geschichte); 1 Lektion
Sek 1. Klasse: Gs (Geschichte); 1 Lektion
Real 2. Klasse: Gg (Geografie); 1 Lektion
Sek 2. Klasse: Gg (Geografie); 1 Lektion
Real 3. Klasse Ah (Aufgabenhilfe); 1 Lektion
Sek 3. Klasse: Ah (Aufgabenhilfe); 1 Lektion
Die Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht wird vom Erziehungsrat mit der Umsetzung der Stundenreduktion und den damit verbunden Folgearbeiten wie Anpassung der Pensenplanung, der Stundentafeln, der Lehrpläne, der Lehrmittel etc. beauftragt. Die Schulbehörden und die Lehrpersonen werden rechtzeitig über die Änderungen informiert.