Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Regierung gegen Bundesregelung für Ladenöffnungszeiten
20.05.2014
Der Regierungsrat lehnt das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Bisher liegt die Regelung der Ladenöffnungszeiten in der Kompetenz der Kantone. Künftig plant der Bund bundesrechtlich vorgeschriebene Mindestladenöffnungszeiten.
Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. Er erachtet bundesrechtlich vorgeschriebene Mindestladenöffnungszeiten als unnötigen Eingriff in die kantonale Souveränität. Der Kanton Schaffhausen kennt bereits heute eine liberale und optimal auf die hiesigen Bedürfnisse abgestimmte Ladenöffnungsgesetzgebung, die mit der deutschen Nachbarschaft vergleichbar ist und grösstenteils über den Bundesvorschlag hinausgeht. Überdies verhindern schweizerische Mindeststandards bei den Ladenöffnungszeiten Einkäufe im Ausland nicht, denn diese sind im Wesentlichen auf die Frankenstärke und den Onlinehandel zurückzuführen.