Am Dienstag (06.09.2011) erhielt ein KMU-Betrieb in der Stadt Schaffhausen ein Faxschreiben aus dem Ausland. Dieses Formularschreiben war mit Logo und Anschrift des KMU-Betriebes ausgefüllt. Einzig die Felder ?Stempel? und ?Unterschrift? waren noch nicht ausgefüllt. Im Faxschreiben wird auf eine angeblich bestehende Vereinbarung hingewiesen, die mit dem Unterzeichnen und Retournieren dieses Faxschreibens beendet würde.
Wie sich herausstellte, hat nie ein Vertrags- bzw. Vereinbarungsverhältnis zwischen der Senderfirma und dem KMU-Betrieb bestanden. Hätten die Verantwortlichen des KMU-Betriebes das Faxformular unterzeichnet und retourniert, wären sie erst einen Vertrag eingegangen. Darauf wird im Faxschreiben nur im ?Kleingedruckten? hingewiesen.
Die Schaffhauser Polizei warnt davor, solche Faxformulare, die immer wieder von andern ?Absender-Firmen? in Umlauf gebracht werden, unüberlegt zu unterzeichnen und zu retournieren.