Neuigkeiten |

Kanton Schaffhausen von Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative nicht betroffen

19.06.2012

Der Regierungsrat hält in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest, dass der Kanton Schaffhausen von der Zweitwohnungsinitiative nicht betroffen ist, da der Anteil an nicht dauernd bewohnten Wohnungen deutlich unter 10 % liegt. Dementsprechend unterliegt keine Gemeinde des Kantons Schaffhausen der geplanten Verordnung über den Bau von Zweitwohnungen. Die Regierung stellt gegenüber dem Bund aber gleichwohl klar, dass Wohnungen von Wochenaufenthaltern und Grenzgängern nicht unter den Begriff der "Zweitwohnung" fallen dürfen.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail