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Stimmrechtsbeschwerde eingegangen

26.11.2013

Beim Regierungsrat ist eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die kantonale Volksabstimmung vom 24. November 2013 über die Teilrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Landeskirchen eingegangen. Der Beschwerdeführer macht eine Unregelmässigkeit bei der Vorbereitung der Abstimmung geltend, da die Gegner der Abstimmungsvorlage verbotenerweise Werbung auf dem Kanal des Schaffhauser Fernsehens gebucht hätten und ausstrahlen liessen. Dies würde gegen das im Radio- und Fernsehgesetz enthaltene Verbot von politischer Werbung verstossen. Der Regierungsrat wird in den nächsten 14 Tagen über die Beschwerde entscheiden.
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