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Senkung der Beitragssätze an den kantonalen Sozialfonds

27.10.2015

Nach dem kantonalen Arbeitslosenhilfegesetz werden die Kosten, die der Sozialfonds trägt, zur Hälfte von den Arbeitgebern, zu einem Viertel von den Arbeitnehmenden und zu je einem Achtel vom Kanton und den Gemeinden getragen. Aus dem Sozialfonds werden unter anderem die Anschlusstaggelder der Arbeitslosenversicherung finanziert. Nachdem in den Vorjahren beim Sozialfonds Reserven aufgebaut werden konnten und dieser nun über ein Vermögen von rund 14,5 Mio. Franken verfügt, rechtfertigt es sich, die Beitragssätze auf das Jahr 2016 zu senken. Neu beträgt der Beitragssatz für Arbeitgeber 0,12 % (bisher: 0,14 %) und für Arbeitnehmer 0,06 % (bisher: 0,07 %). Die Beiträge werden nur auf dem für die Arbeitslosenversicherung pflichtigen Lohn erhoben. Die Obergrenze liegt ab 2016 bei 148‘200 Franken (bisher: 126‘000 Franken).
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