Die Änderung des Immobiliarsachenrechts tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit wird das kantonale Zivilrecht im Bereich des Immobiliarsachenrechts den geänderten Bestimmungen auf Bundesebene angepasst. Die Änderungen auf Bundesebene betrafen die Abschaffung der Gült als Pfandrecht, die Einführung einer generellen Beurkundungspflicht für alle Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte, die Ermächtigung der Kantone zur Einführung elektronischer öffentlicher Urkunden und Beglaubigungen sowie die Möglichkeit zur Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Davon wird Gebrauch gemacht: Die elektronische Ausfertigung öffentlicher Urkunden, die elektronische Beglaubigung und der elektronische Geschäftsverkehr für das Grundbuchamt werden im Kanton Schaffhausen für zulässig erklärt. Zusätzlich wird im kantonalen Recht die Frist für die Geltendmachung von Bauhandwerkerpfandrechten verlängert. Neu wird für das Handelsregisteramt ein expliziter, eindeutiger Beurkundungskatalog eingeführt. Schliesslich wird - beim Grundbuchamt - ein Auffangtatbestand für die öffentliche Beurkundung geschaffen.
Zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen werden die Organisationsverordnung und die Notariatsgebührenverordnung angepasst.