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Kleinprojektefonds 'Begegnungen am Hochrhein'

24.07.2012

Oft scheitern grenzüberschreitende Ideen am Geld oder an der Partnersuche auf der jeweils anderen Rheinseite. Das muss künftig nicht mehr sein, denn inzwischen gibt es für das Gebiet der Hochrheinkommission den Kleinprojektefonds  „Begegnungen am Hochrhein“. Aus diesem Fonds können Projekte und Initiativen finanziell unterstützt werden, wenn sie gewissen Förderrichtlinien entsprechen: Es geht um Projekte von Bürgerinnen und Bürgern mit Bürgerinnen und Bürgern für Bürgerinnen und Bürger. Gute Nachbarschaft auch über Landesgrenzen hinweg muss aufgebaut und gepflegt werden, z.B. in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Veranstaltungen, Schulen, Kultur, Tourismus oder Umweltschutz. Beispiele für mögliche Projekte sind: Eine Jugendgruppe plant eine interkulturelle Begegnung zwischen Jugendlichen in der Hochrheinregion / Ein Brückenfest soll die Kontakte zwischen den Bürgern auf beiden Seiten des Rheins vertiefen / Ein Sportverein plant ein Sportfest mit Teams aus der Schweiz und Deutschland / Eine Fachexkursion mit Vortrag hilft dabei, Umweltgruppen grenzüberschreitend zu vernetzen. Der Phantasie sind fast keine Grenzen gesetzt, wenn ein paar Punkte beachtet werden. So gehören zu einem Projekt immer zwingend Partner aus beiden Ländern des Gebiets der Hochrheinkommission (Kantone Schaffhausen und Aargau sowie Landkreise Waldshut und Lörrach). Die Kleinprojekte sind als Anschub dazu zu verstehen, „menschliche Brücken“ in der Hochrheinregion zu bauen, Kontakte möglichst nachhaltig weiterzuentwickeln und die grenzüberschreitende Identität am Hochrhein zu stärken. Bereits bestehende Projekte können daher nicht gefördert werden. Der Präsident der Hochrheinkommission, Regierungsrat Dr. Reto Dubach, freut sich über diese neue Fördermöglichkeit: „Es ist gut, dass das grenzüberschreitende Zusammenleben am Hochrhein dadurch neue Impulse erhält.“ Die Fördermittel für den Kleinprojektefonds stammen aus dem europäischen Interreg IV-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“. Bewerben können sich Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Gemeinden, Schulen, Organisationen oder Verbände aus dem Gebiet der Hochrheinkommission. Die Projekte können mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden, die andere Hälfte müssen die Antragsteller selbst tragen. Die Höchstsumme für eine Förderung liegt i.d.R. bei 2.500 Euro. Die Projekte müssen bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Wer prüfen möchte, ob sein Projekt in dieses Programm passt, der findet auf der Homepage der Hochrheinkommission unter der Rubrik „Kleinprojekte“ (www.hochrhein.org/kleinprojekte) nähere Informationen und Formulare. Dort finden sich auch Mailadresse und Telefonnummer für direkte Fragen ([email protected]  oder Tel. +49 (0)7751 911515).
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