Die Stimmberechtigten haben im November 2012 die Volksinitiative "Für bezahlbare Krankenkassenprämien (Prämienverbilligungsinitiative)" angenommen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat nun eine Vorlage betreffend die Revision des Dekrets über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes, welche die für die Umsetzung der Initiative notwendigen Anpassungen enthält.
Die Vorlage des Regierungsrates orientiert sich an zwei Leitplanken. Einerseits gilt es den Volkswillen zu berücksichtigen, wie er in der Annahme zur Prämienverbilligungsinitiative zum Ausdruck gekommen ist. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten hat sich damals gegen Kürzungen der Prämienverbilligung im Ausmass, wie sie der Kantonsrat im Jahr 2011 beschlossen hat, ausgesprochen. Andererseits hat sich die finanzielle Situation des Kantons seit der Annahme der Initiative noch einmal dramatisch verschlechtert, was den Handlungsspielraum einschränkt.
Die Kalkulation der Beiträge zur Prämienverbilligung beruht auf drei definitionsbedürftigen Elementen: dem anrechenbaren Einkommen, den anrechenbaren Prämien (Richtprämien) und dem maximalen Prozentanteil der anrechenbaren Prämien am anrechenbaren Einkommen (kalkulatorischer Prämien-Selbstbehalt). Aufgrund der angenommenen Volksinitiative darf der Prämienselbstbehalt 15 % des anrechenbaren Einkommens nicht übersteigen. Die beiden anderen Berechnungsgrundlagen sind auf Dekretsstufe zu regeln.
Der Regierungsrat schlägt nun eine Regelung vor, mit der die Richtprämien sehr nahe an den von der Bevölkerung effektiv bezahlten Durchschnittsprämien liegen. Die neue Definition der Richtprämie bewirkt im Zusammenspiel mit einer leicht korrigierten Definition der anrechenbaren Einkommen, dass im kommenden Jahr ein Beitragsvolumen für die Prämienverbilligung in der Höhe von 44,5 Mio. Franken erwartet werden kann. Der Betrag liegt um 5,4 Mio. Franken (14 %) über dem für das Jahr 2013 budgetierten Wert. Die Summe, die vom Kanton und den Gemeinden zusammen aufzubringen ist, entspricht der Höhe der Bundesbeiträge.
Im Jahr 2014 wird damit der gleiche finanzielle Rahmen eingehalten, wie er sich aufgrund der ursprünglichen Vorlage des Regierungsrates zur Dekretsrevision 2011 ergeben hätte. Im Unterschied zum damaligen Vorschlag wird die Beitragssumme in den kommenden Jahren aber deutlich stärker anwachsen: Bei einer angenommenen mittleren Prämiensteigerung um 2 % pro Jahr sind für die kommenden Jahre Beitragssteigerungen um gut zwei Millionen Franken pro Jahr zu erwarten. Die Finanzierung der Zusatzkosten entfällt rund zur Hälfte auf die Gemeinden und zu je einem Viertel auf den Bund und den Kanton.
Die anstehenden Neuerungen wirken sich unterschiedlich auf die verschiedenen Haushaltstypen aus. Eine Besserstellung gegenüber der bisherigen Regelung ergibt sich vor allem für grössere Familien mit unteren bis mittleren Einkommen. Auf deren anderen Seite werden vor allem junge Personen in Ausbildung, die von den bisherigen hohen Richtprämien profitiert haben, tiefere Beiträge erhalten.
Die neuen Regelungen der Prämienverbilligung werden abschliessend durch den Kantonsrat beschlossen und sollen am 1. Januar 2014 in Kraft treten.