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Regierung verlangt Aufnahme von weiteren Gemeinden in Steuererleichterungs-Perimeter

30.06.2015

Der Regierungsrat äussert sich kritisch zu den geplanten Änderungen im Zusammenhang mit Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Der Bundesrat will bei den im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Steuererleichterungen grundsätzliche Anpassungen vornehmen. Zentrale Elemente dabei sind die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze anstelle des heutigen Prozentsatzes zur Festlegung der Bundessteuererleichterung, neue Transparenzvorschriften sowie Anpassungen bei den zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden.

Die Regierung hält fest, dass die Grenzlage ein bedeutendes Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Schaffhausen darstellt. Die Situation hat sich aufgrund der Frankenstärke zusätzlich verschärft. Entsprechend fordert der Regierungsrat, dass nebst Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen und Thayngen weitere Schaffhauser Gemeinden in den Fördergebiets-Grundperimeter aufzunehmen sind. Den weiteren Änderungsvorschlägen steht die Regierung kritisch gegenüber.

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