Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Neuer Beitragssatz für Selbständigerwerbende
04.11.2014
Der Regierungsrat legt den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die kantonale Familienausgleichskasse neu fest. Seit 2013 finanzieren die Selbständigerwerbenden die Zulagen und Durchführungskosten vollumfänglich durch eigene Beiträge von 0,8 Prozent des AHV-pflichtigen selbständigen Erwerbseinkommens. 2013 resultierte eine Unterdeckung und für 2014 ist ebenfalls mit einem Fehlbetrag zu rechnen. Damit die Deckungsvorgabe des Familien- und Sozialzulagengesetzes eingehalten werden kann, ist der Beitragssatz zu erhöhen. Er beträgt ab 2015 neu 1,0 Prozent des AHV-pflichtigen selbständigen Erwerbseinkommens.