Der Kanton Schaffhausen macht von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch und kauft den von der Axpo Holding (Axpo) gehaltenen 25 %-Anteil an den EKS-Aktien zum Preis von 53 Mio. Franken zurück. Damit kommt der Kaufvertrag zwischen der Axpo und den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) nicht zu Stande. Der Regierungsrat hat beschlossen, 15 % der EKS-Aktien zum Preis von 31.8 Mio. Franken an die EKT Holding AG (EKT; die Aktien sind zu 100 Prozent in den Händen des Kantons Thurgau) und 10 % für 21.2 Mio. Franken an die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS AG) weiter zu verkaufen. Damit kann eine strategische Partnerschaft zwischen der EKT und der EKS AG geschaffen und ein beachtliches Synergiepotential, insbesondere im Netzbereich, erschlossen werden. Weiter kommt es beim Kanton Schaffhausen zu keinem Kapitalabfluss. Zudem bleiben die EKS-Aktien zu 100 % in öffentlicher Hand.
Die Axpo hat am 15. September 2017 entschieden, den 25 %-Anteil an den EKS-Aktien zum Preis von 53 Mio. Franken an die EKZ zu verkaufen. Der Kaufvertrag zwischen der Axpo und den EKZ steht allerdings unter der Bedingung, dass der Kanton Schaffhausen als Mehrheitsaktionär (75 Prozent) von seinem im Partnervertrag aus dem Jahr 2004 mit der Axpo statuierten Vorkaufsrecht absieht. Dazu hat der Kanton drei Monate Zeit. Diese Frist läuft am 27. Dezember 2017 ab.
Rückkauf der EKS-Aktien durch den Kanton Schaffhausen
Der Kanton Schaffhausen hat nun entschieden, das Vorkaufsrecht am 25 %-Anteil an den EKS-Aktien zum Preis von 53 Mio. Franken auszuüben. Damit gehen die Aktien wieder zurück an den Kanton Schaffhausen, nachdem sie im Jahr 2004 für 40.5 Mio. Franken der Axpo veräussert wurden. Da der Aktienanteil dem Finanzvermögen zugeordnet ist, liegt das Kaufgeschäft in der Kompetenz des Regierungsrates.
Weiterverkauf der EKS-Aktien
Der gemäss Elektrizitätsgesetz für den Verkauf von bis zu einem Drittel der EKS-Aktien zuständige Regierungsrat hat sich entschlossen, 15 % der EKS-Aktien zum Preis von 31.8 Mio. Franken an die EKT und 10 % zum Preis von 21.2 Mio. Franken an die EKS weiter zu verkaufen. Die EKS AG kann gemäss Obligationenrecht bis zu 10 % eigene Aktien erwerben. Im Vordergrund steht die Schaffung einer strategischen Partnerschaft zwischen EKT und EKS AG. Die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen ist bereits erprobt und die EKT hat sich bislang als verlässliche Partnerin erwiesen. Gleichzeitig kann der Schaffhauser Einfluss auf die EKS AG indirekt von heute 75 % auf 85 % erhöht werden. Die beiden Elektrizitätsunternehmen ergänzen sich gut, da die EKT (anders als die EKS AG) keine gebundenen Privatkunden hat. Es besteht sodann ein beachtliches Synergiepotential, insbesondere im Netzbereich. Hinzu kommt, dass das Geschäft für den Kanton Schaffhausen erfolgsneutral ist und es zu keinem Kapitalabfluss kommt. Schliesslich bleiben die EKS-Aktien zu 100 % in öffentlicher Hand.
Die EKT erhält einen Sitz im Verwaltungsrat der EKS AG. Im Gegenzug erhält die EKS AG ebenfalls einen Sitz im EKT-Verwaltungsrat, sobald der nächste Sitz frei wird. Bei einer allfälligen Veräusserung der EKS-Anteile durch EKT oder die EKS AG hat der Kanton Schaffhausen ein Vorkaufsrecht. Sollte die heute zu 100 % dem Kanton Thurgau gehörende EKT über 50 % ihrer Aktien veräussern, kann der Kanton Schaffhausen den 15 %-Anteil ebenfalls zurückkaufen. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere das Stromnetz vollständig in öffentlicher Hand bleibt.