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Ja zu Änderung der Wiedergutmachungsregelung im Strafrecht

24.01.2017

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Verschärfung der Wiedergutmachungsregelung im Strafrecht zu, wie er in seiner Stellungnahme an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält. Gemäss geltendem Strafrecht sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab, sofern der Täter den Schaden gedeckt oder alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen. Zudem müssen die Voraussetzungen für die bedingte Strafe erfüllt sowie das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sein. Die nationalrätliche Kommission schlägt vor, den Anwendungsbereich zu verringern. Neu soll eine Wiedergutmachung nur noch möglich sein, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Frage kommt. Die Regierung erachtet diese Modifizierung als zweckmässig.

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