Der 19-jähriger Neulenker war um 22:17 Uhr mit einem Personenwagen ausserorts mit einer Geschwindigkeit von 142 km/h in Richtung Hallau unterwegs. Nach Abzug der Toleranz wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 58 km/h überschritten. Dem fehlbaren Neulenker wurde noch auf der Kontrollstelle der Führerausweis abgenommen.