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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates: Ja zu einem Friedensrichteramt für den ganzen Kanton

27.04.2017

Mit der am 21. Mai 2017 der Abstimmung unterbreiteten Änderung des Justizgesetzes soll es im Kanton Schaffhausen künftig noch einen Friedensrichterkreis geben und damit die Grundlage für einfachere Abläufe im Friedensrichterwesen geschaffen werden. Bei einer Annahme der Gesetzesänderung können künftig alle Friedensrichterinnen und Friedensrichter im ganzen Kantonsgebiet eingesetzt werden. Die Zusammenlegung der Friedensrichterämter erleichtert die Stellvertretung und verbessert den fachlichen Austausch. Das Ziel besteht darin, die hohe Qualität der Schlichtungsverhandlungen trotz steigenden Anforderungen zu sichern.

Heute arbeiten einzelne Friedensrichterinnen und Friedensrichter von zu Hause aus, was insbesondere in Bezug auf den Datenschutz heikel ist. Neu soll es nur noch ein Friedensrichteramt mit Sitz in der Stadt Schaffhausen geben, wo auch die Schlichtungsverhandlungen geführt werden. Augenscheine mit anschliessender Verhandlung vor Ort können bei Bedarf aber auch weiterhin überall im Kanton stattfinden.

Das Friedensrichteramt besteht aus drei bis vier Friedensrichterinnen und Friedensrichtern. Sie werden wie bisher vom Kantonsrat gewählt, wobei die administrative Leitung durch das Obergericht bestimmt wird. Am Gesamtpensum von 1,5 Stellen ändert sich durch die Gesetzesrevision nichts.

Der Regierungsrat und der Kantonsrat sagen klar Ja zu einem einzigen Friedensrichteramt für den ganzen Kanton Schaffhausen. Die Neuorganisation ermöglicht einfachere Abläufe, eine Optimierung der Fallzuteilung auf die einzelnen Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie eine bessere Gewährleistung der Diskretion. Der Regierungsrat empfiehlt Ihnen, sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, zusammen mit einer weit überwiegenden Mehrheit des Kantonsrates, der Änderung des Justizgesetzes zuzustimmen.

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