Kanton beteiligt sich an Vorfinanzierung der Durchmesserlinie
01.02.2012
Der Kanton Schaffhausen leistet einen anteilsmässigen Beitrag an die Vorfinanzierung der Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage für ein zinsloses Darlehen von 11,3 Mio. Franken zur Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie verabschiedet.
Die Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich umfasst unter anderem den neuen Durchgangsbahnhof Löwenstrasse unter den bestehenden Gleisen, den neuen Weinbergtunnel nach Zürich Oerlikon sowie Anschlüsse in Richtung Limmattal (Letzigrabenbrücke) und linkes Zürichseeufer sowie die daran angrenzenden Regionen. Die Durchmesserlinie verschafft dem überlasteten Knoten Zürich die dringend benötigte Kapazitätssteigerung, damit wieder mehr Züge nach und durch Zürich verkehren können. Sie eröffnet zudem den angebundenen Regionen neue, attraktive Mobilitätsperspektiven. Mit dem neuen Durchgangsbahnhof Löwenstrasse können die Reisezeiten teilweise merklich verringert werden und die Umsteigewege verkürzen sich. Schaffhausen profitiert in verschiedener Hinsicht von der Durchmesserlinie: Es erhält damit in den Hauptverkehrszeiten sechs, tagsüber fünf umsteigefreie Verbindungen pro Stunde nach Zürich.
Die Vorfinanzierung wurde notwendig, weil der Bund seinen Anteil an den Baukosten ab 2008 nicht mehr rechtzeitig bereitstellte. Als Hauptnutzniesser hat der Kanton Zürich im Sommer 2008 die Verantwortung übernommen, rasch gehandelt und mit einer Vorfinanzierung von maximal 500 Mio. Franken den Baustopp verhindert. Während der vorgeschossene Betrag vom Bund vollständig zurückerstattet wird, verbleiben die Zinskosten der Vorfinanzierung von 60 bis 70 Mio. Franken. Diese Kosten werden anteilsmässig - berechnet nach jeder geplanten Verbindung nach Zürich auf Basis des geplanten Fahrplans 2018 - auf die Kantone, welche direkt oder indirekt Nutzniesser der Durchmesserlinie sind, verteilt. Die einzelnen Anteile betragen: Zürich 63 %, Schaffhausen 4 %, Thurgau 3 %, St. Gallen 10 %, Schwyz 6 %, Glarus 1 %, Zug 5 % und Aargau 8 %. Für den Kanton Schaffhausen ergibt sich ein Darlehensbetrag von 11,3 Mio. Franken, der gestützt auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs in der abschliessenden Kompetenz des Kantonsrates liegt. Die anderen Kantone haben in der Zwischenzeit ihre Anteile bereits geleistet. Mit der Darlehensgewährung zeigt sich der Kanton Schaffhausen solidarisch mit dem Kanton Zürich und anderen Kantonen, weil er - wie andere Kantone auch - von der weiteren Entwicklung der Zürcher S-Bahn profitiert.