Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sichert die Finanzierung der Nationalstrassen und Agglomerationsprogramme. Der NAF wird als unbefristeter Fonds auf Verfassungsstufe verankert und stellt damit Schiene (Bahninfrastrukturfonds) und Strasse gleich. Der Fonds beinhaltet die Beschaffung der Finanzmittel und auch dessen zweckgebundene Verwendung. Eine gute und sichere Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft und Gesellschaft. Dank dem NAF verkehren wir auch in Zukunft auf modernen Nationalstrassen, welche die ganze Schweiz noch besser erschliessen. Auch die Städte profitieren vom NAF. Ein Teil der Gelder fliesst in Ausbauprojekte für den Strassenverkehr, den öV oder Fuss- und Veloverkehr in den Agglomerationen.
Mit dem NAF wird die Kantonsstrasse J15 zur Nationalstrasse
Mit dem NAF wird auch der seit Jahren angestrebte Netzbeschluss NEB umgesetzt. Das Nationalstrassennetz wird schweizweit um rund 400 km erweitert. Wichtige Kantonsstrassen mit einer überregionalen Funktion werden ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Im Kanton Schaffhausen wird die Kantonsstrasse J15 zwischen Herblingen und Thayngen zur Nationalstrasse und die heutige Nationalstrassenstrecke A4 zwischen Schweizersbild und dem Grenzübergang in Bargen wird zur Kantonsstrasse. Der Abtausch dieser Strecken ist für den Kanton Schaffhausen praktisch kostenneutral, was die jährlichen Betriebskosten und Bundesbeiträge betrifft. Hingegen ermöglicht der Netzbeschluss den langfristigen Ausbau der J15 nach Thayngen. Diese Investitionen wären für den Kanton Schaffhausen nicht tragbar.
Die Region Schaffhausen profitiert vom Ausbau der Stadtdurchfahrt A4
Mit einer zweiten Tunnelröhre am Fäsenstaub wird der Engpass auf der Stadtdurchfahrt A4 in Schaffhausen beseitigt. Der Ausbau ist nötig, damit das städtische Strassennetz nachhaltig entlastet bleibt und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann. Der Ausbau auf vier Spuren ermöglicht zudem die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre, die in rund 20 Jahren anstehen wird. Regierungsrat und Stadtrat setzen sich für eine zügige Planung und Umsetzung des Engpassbeseitigungsprojekts ein. Das Generelle Projekt liegt bereits vor und wird voraussichtlich Anfang 2018 vom Bundesrat genehmigt. Mit dem NAF kann der nächste Projektierungsschritt, das Ausführungsprojekt, eingeleitet werden.
Die finanziellen Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmenden sind tragbar
Zur Beschaffung der notwendigen Finanzmittel ist u.a. eine moderate Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen pro Liter vorgesehen, voraussichtlich frühestens ab 2019, wenn die Strassenkasse zusätzliche Mittel benötigt. Es werden keine Mittel auf Vorrat angehäuft. Angesichts der Effizienzsteigerung der Fahrzeuge in den letzten Jahren ist diese Preiserhöhung für die Verkehrsteilnehmenden des motorisierten Individualverkehrs tragbar. Der durchschnittliche Treibstoff-Normverbrauch von Neuwagen lag im Jahr 2000 noch bei knapp 8.5 Liter Benzinäquivalent pro 100 km. Heute liegt er bei rund 5.8 Liter, also rund einen Drittel tiefer.
Breite politische Abstützung
Der NAF ist politisch breit abgestützt. Neben Bund und Kantonen setzen sich der Städteverband, der Gemeindeverband, die öV-Verbände sowie die Automobilverbände für den NAF ein. Bei einer Ablehnung der NAF-Vorlage würde die Finanzierung der Nationalsstrassen und des Agglomerationsverkehrs gefährdet, mit den entsprechenden negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten deshalb, der Abstimmungsvorlage über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zuzustimmen.