Neuigkeiten |

Ja zu Öffnung der Stiefkindadoption

18.03.2014

Der Regierungsrat begrüsst die Änderungen bei der Stiefkindadoption, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Die Stiefkindadoption soll künftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren oder – als Variante – zusätzlich unverheirateten Partnerschaften, sogenannten faktischen Lebensgemeinschaften, offen stehen. Damit wird eine bisherige Ungleichbehandlung beseitigt. Die Stiefkindadoption soll – wie bei jeder anderen Adoption – nur zulässig sein, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Die gemeinschaftliche Adoption bleibt weiterhin Ehepaaren vorbehalten. Zudem sollen die Adoptionsvoraussetzungen und das Adoptionsgeheimnis gelockert werden. So sollen das Mindestalter adoptionswilliger Personen bei der gemeinschaftlichen Adoption und der Einzeladoption von 35 auf 28 Jahre gesenkt und die Mindestdauer der Ehe neu bei drei statt wie bisher fünf Jahren festgesetzt werden. Neu dürfen auch den leiblichen Eltern die Personalien des adoptierten Kindes bekannt gegeben werden, sofern das volljährige Kind dazu seine Zustimmung erteilt. Das adoptierte Kind hat bereits einen absoluten Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung.
Telefon
Karte
Webseite
E-Mail