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Teilrevision des RSE-Gesetzes tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

19.12.2017

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesetzes zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung (RSE) auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Hintergrund der Gesetzesrevision war die Motion „Für mehr Transparenz und mehr Demokratie im Generationenfonds". Neu geregelt wird die Mitsprache des Kantonsrates bei grossen Beiträgen aus dem Generationenfonds. Sollen mit dem Budget einmalige Fördermassnahmen aus dem Generationenfonds von mehr als 1 Mio. Franken oder wiederkehrende Fördermassnahmen aus dem Generationenfonds von mehr als 100‘000 Franken bewilligt werden, so informiert der Regierungsrat den Kantonsrat über die Trägerschaft, die Grundidee, die Projektkosten, die geplante Umsetzung und die angestrebten Ziele dieser Fördermassnahmen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat in der RSE-Verordnung die sich aus der Gesetzesänderung ergebenden Anpassungen vorgenommen.

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