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Tourismusförderungsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

12.12.2017

Der Regierungsrat hat das neue Tourismusförderungsgesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Stimmberechtigten haben der entsprechenden Vorlage in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 klar zugestimmt. Das neue Gesetz beschränkt die staatliche Tourismusförderung auf die Unterstützung und Lenkung privater Initiativen. Der Beitrag des Kantons beträgt neu nur noch 250'000 Franken pro Jahr und ist an die Erreichung von Wirkungszielen geknüpft. Ebenso entrichten die Gemeinden einen Beitrag pro Einwohner an die Tourismusförderung. Neu entrichten nicht mehr die Übernachtungsbetriebe eine Abgabe, sondern es wird bei den Gästen eine Kurtaxe von 2.50 Franken pro Übernachtung eingezogen. Ausgenommen ist die Beherbergung von Jugend- und Behindertenorganisationen, Schulklassen sowie Kindern bis zum vollendeten 12. Altersjahr. Die Fördermittel werden weiterhin durch eine einzige Tourismusorganisation für die Vermarktung des Kantons Schaffhausen eingesetzt.

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